AGB

(zuletzt aktualisiert am 05.12.2022)

1. Unsere Reinigungsfahrzeuge fahren immer einen Tag später als die  Müllabfuhr. Halten Sie die Tonnen trotzdem auch am Leerungstag für uns bereit, da wir bemüht sind, diese auch bereits am Leerungstag anzufahren.

2. Die Reinigungszeiten sind im Sommer von 06:00 bis max. 22:00 Uhr und im Winter von 07:00 bis max. 22:00 Uhr.

3. Die Reinigungstage entnehmen Sie bitte dem Kontrollschein. Dieser wird Ihnen zum Jahresbeginn bzw. zu Beginn des Vertrages zugesandt.

4. Der Kunde ist zur Kontrolle der Termine in der Auftragsbestätigung angehalten und muss uns rechtzeitig über die Änderungen, die von den zuständigen Müllentsorger gemacht werden, informieren.

5. Der Kunde stellt sicher, dass der Behälter zum Zeitpunkt der Reinigung in unmittelbarer Nähe der Zufahrtstraße sowie zugänglich abgestellt ist. Ausnahmen sind mit uns vorab zu vereinbaren.

6. Sollte Ihre Tonne aus eigenem Wunsch nicht gereinigt werden (Urlaub, Abwesenheit), dann bestellen Sie die Reinigung bitte mindesten einen Werktag vorher ab. Bitte teilen Sie uns bei Änderungen immer Ihre  Kundennummer mit . Nicht abbestellte Reinigungen werden berechnet.

7. Sollte die Tonne aus einem von Ihnen selbst verschuldeten Grund, nicht gereinigt werden können, (z.B. die Tonne wurde vor der Reinigung wieder mit Müll befüllt oder in der Tonne befinden sich auch nach der Leerung wegen einer fehlerhafte Befüllung zu viele Reste) werden wir die Reinigung aufgrund von Anfahrts- sowie Personalkosten trotzdem berechnen.
Sollten sich noch ein paar lose Reste in den „Gelbe Tonne“, Papier- und Hausmülltonnen befinden, füllen wir diese in einen Müllsack um, und reinigen dann die  Tonnen. Den Müllsack berechnen wir Ihnen zum Einkaufspreis von 1,20 € brutto, dieser verbleibt bei Ihnen.

8. Sollte es zu unerwarteten Ausfällen kommen (Stau, Tourenänderungen des Entsorgers, schwierige Wetterlagen z.B. Dauerfrost, vereiste Fahrbahn oder Fahrzeugausfall), besteht keine Reinigungspflicht. Wir werden nach Möglichkeit die Reinigung am nächsten Tag nachholen oder zum nächstmöglichen Leerungstermin durchführen. In einigen Fällen kann die Reinigung aber auch ohne Berechnung ersatzlos gestrichen werden.

9. Alle Paketpreise auf unserer Internetseite sind Bruttopreise pro Tonne/Container und Reinigung. Bei Tonnen, die wir uns selbst holen müssen, werden folgende Wegpauschalen berechnet:

Tonnenhol Serviceab 5m bis inkl. 15m2,00 €

10. Die Kosten des Reinigungsservice werden bei Einzelaufträgen nach Durchführung berechnet. Bei Paketen berechnen wir die Reinigungen immer im voraus:

quartalsweise Waschbär, Individualbär
halbjährlich Saubär
jährlich Sommerbär, Halbjahresbär, 2 Monatsbär, Jahreszeitenbär

11. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Die Rechnung ist nach Erhalt zahlbar. Gemäß §286 Abs.3 BGB weisen wir daraufhin, dass 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug eintritt. Bei Rechnungsstellung in Papierform wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € berechnet. Mahnungen werden ab der ersten Stufe mit 5,-€ brutto und ab der zweiten Stufe mit 10,-€ brutto berechnet.

12. Einzelreinigungen/ Sonderfahrten werden nach erfolgter Ausführung in Rechnung gestellt. Der Auftrag zur Reinigung erfolgt bis auf Widerruf. Bestehende Reinigungsaufträge müssen am Jahresanfang nicht verlängert werden.

13. Die Änderung der Reinigungsintervalle ist nach der Zahlung der bereits gereinigten Tonnen/Container jederzeit möglich.

14. Die Kündigung des Reinigungs-Services ist jederzeit möglich und kann per E-Mail oder per Post erfolgen.

15. Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

16. Bei einer Bestellung erklären Sie sich mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Der Gerichtstand ist in Pinneberg.

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